[…]) sind noch nicht befüllt — sie müssen
eingesetzt sein, bevor der erste Verkauf stattfindet, und das Ganze gehört
anwaltlich geprüft. Dies ist keine Rechtsberatung.
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Was ab wann gilt — die beiden Dinge nicht verwechseln
Hier stehen zwei verschiedene Pflichten. Die eine gibt es seit Jahren, die andere kommt am 1. Oktober 2026 dazu. Sie werden leicht durcheinandergebracht, weil beide das Wort „Widerruf" enthalten.
- Sofort Rücktrittsrecht
- Das 14-tägige Rücktrittsrecht nach dem FAGG. Es gilt für jeden Online-Vertrag mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, ab dem allerersten. Dazu gehört die Pflicht, vor der Bestellung darüber zu belehren und das Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Das sind die Abschnitte 1 bis 3 auf dieser Seite.
- Ab 1.10.2026 Widerrufsbutton
- Das VerbRÄG 2026 ergänzt das FAGG um § 13a: Wer Verträge über eine Online-Oberfläche schließt, muss zusätzlich eine Widerrufsfunktion anbieten — eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen", eine Bestätigungsseite und eine Empfangsbestätigung. Sie trifft Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden; ältere Verträge bleiben außen vor. Das ist Abschnitt 4.
1. Rücktrittsbelehrung für Waren (Fightwear-Shop)
Rücktrittsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten (§ 11 FAGG).
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem du oder eine von dir benannte dritte Person, die nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei mehreren Waren aus einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, läuft die Frist ab der letzten Ware; bei Lieferung in mehreren Teilsendungen ab der letzten Teilsendung.
Ausübung des Rücktritts
Um dein Rücktrittsrecht auszuüben, musst du uns mittels einer eindeutigen Erklärung über deinen Entschluss informieren (§ 13 FAGG) — zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Du kannst dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das ist aber nicht vorgeschrieben. Eine formlose Nachricht genügt.
- Erklärung an
-
[FIRMENWORTLAUT EINTRAGEN]
[ANSCHRIFT EINTRAGEN]
hello@trongo.net · [TELEFONNUMMER EINTRAGEN]
Zur Wahrung der Frist genügt es, dass du die Erklärung vor Ablauf der Frist absendest. Ob sie rechtzeitig ankommt, ist nicht dein Risiko.
Folgen des Rücktritts
(1) Rückzahlung. Wir erstatten dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten — ausgenommen die Mehrkosten, die daraus entstehen, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hast. Die Rückzahlung erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem deine Rücktrittserklärung bei uns eingegangen ist (§ 14 FAGG).
(2) Zahlungsmittel. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dir werden dafür keine Entgelte berechnet.
(3) Zurückbehaltung. Wir dürfen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurück erhalten haben oder du nachgewiesen hast, dass du sie abgesendet hast — je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
(4) Rücksendung. Du hast die Waren unverzüglich und jedenfalls binnen vierzehn Tagen ab deiner Erklärung an uns zurückzusenden oder zu übergeben (§ 15 FAGG). Die Frist ist gewahrt, wenn du die Waren vor Ablauf der vierzehn Tage absendest.
- Rücksendeadresse
- [RÜCKSENDEADRESSE EINTRAGEN]
- Kosten der Rücksendung
- [RÜCKSENDEKOSTEN EINTRAGEN]
Die Kosten der Rücksendung trägst du nur dann, wenn wir dich vor der Bestellung darauf hingewiesen haben — sonst tragen wir sie (§ 15 Abs. 2 FAGG). Das Feld oben ist deshalb keine Formalie: Bleibt es leer, zahlt TRONGO den Rückversand.
(5) Wertminderung. Für einen Wertverlust der Waren musst du nur aufkommen, wenn er auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war (§ 16 FAGG). Anprobieren ist ausdrücklich erlaubt — so wie im Geschäft.
Wann es kein Rücktrittsrecht gibt
Bei Waren entfällt das Rücktrittsrecht in den Fällen des § 18 FAGG, für unser Sortiment vor allem:
- Versiegelte Ware aus Hygienegründen, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 18 Abs. 1 Z 5 FAGG) — bei Kampfsport typisch: Mundschutz, Tiefschutz, Bandagen. Solche Artikel werden wir vor dem Kauf ausdrücklich kennzeichnen.
- Nach Kundenwunsch angefertigte Ware, etwa individuell bedruckte oder bestickte Artikel mit Namen oder Vereinslogo (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG).
Ein Ausschluss wirkt nur, wenn er vor der Bestellung klar mitgeteilt wurde. Ein Hinweis, der erst in der Rechnung auftaucht, kommt zu spät.
2. Digitale Inhalte: Academy-Abo
Auch beim Abo gilt zunächst dasselbe: vierzehn Tage Rücktrittsrecht, gerechnet ab Vertragsabschluss. Das ist der Normalfall — und wenn nichts weiter passiert, bleibt es dabei, selbst wenn du die Inhalte in dieser Zeit bereits nutzt.
Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig nur unter drei Voraussetzungen, die alle drei erfüllt sein müssen (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG):
- Du verlangst ausdrücklich, dass mit der Bereitstellung vor Ablauf der Frist begonnen wird.
- Du nimmst zur Kenntnis, dass du dadurch dein Rücktrittsrecht verlierst.
- Wir stellen dir darüber eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.
Punkt 3 wird am häufigsten übersehen. Ohne die Bestätigung — in der Praxis die Bestellbestätigung per E-Mail, die beide Erklärungen wörtlich wiedergibt — greift die Ausnahme nicht, auch wenn beide Häkchen gesetzt waren.
So wird die Zustimmung eingeholt
Genau diese beiden Erklärungen fragt der Abo-Abschluss ab. Nicht in einer Sammel-Checkbox zusammen mit den AGB, sondern einzeln und nicht vorangekreuzt — sonst ist es keine ausdrückliche Erklärung. So sieht der Schritt aus:
Das ist kein Bild, sondern der echte Baustein
(scripts/widerruf.js). Der künftige Checkout bekommt den Zugangs-Nachweis nur,
wenn beide Häkchen gesetzt sind — ohne sie liefert der Baustein null und der
Zugang startet erst nach Ablauf der vierzehn Tage. Setzt du hier keine Häkchen, passiert
nichts: Es gibt noch kein Abo, es wird nichts gespeichert und nichts gesendet.
Was passiert, wenn du trotzdem zurücktrittst
Hast du die beiden Erklärungen nicht abgegeben und trittst innerhalb der vierzehn Tage zurück, bekommst du den vollen Betrag erstattet. Hast du sie abgegeben, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Unberührt bleibt in jedem Fall die Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums — das ist etwas anderes als der Rücktritt und in § 12 der AGB geregelt.
3. Muster-Widerrufsformular
Dieses Formular entspricht dem Muster in Anhang I Teil B zum FAGG. Du musst es nicht verwenden — eine formlose eindeutige Erklärung genügt genauso.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An [FIRMENWORTLAUT EINTRAGEN], [ANSCHRIFT EINTRAGEN], hello@trongo.net: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) ........................................................... Bestellt am (*) / erhalten am (*) ........................ Name des/der Verbraucher(s) ........................ Anschrift des/der Verbraucher(s) ........................ ........................................................... Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ........................ Datum ........................ (*) Unzutreffendes streichen.
Vor dem ersten Verkauf muss dieses Formular zusätzlich mit der Bestellbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mitgeschickt werden (§ 7 Abs. 3 FAGG). Ein Link auf diese Seite allein genügt dafür nicht.
4. Selbstbedienung: Vertrag widerrufen
Ab 1.10.2026 Mit dem VerbRÄG 2026 kommt § 13a FAGG: Wer Verträge über eine Online-Oberfläche schließt, muss den Widerruf auch online auf Knopfdruck ermöglichen — zusätzlich zu allen bisherigen Wegen, die weiterhin gelten. Das Gesetz gibt den Ablauf genau vor:
- Eine gut lesbare, hervorgehobene Schaltfläche „Vertrag widerrufen" oder eine entsprechend eindeutige Formulierung.
- Eine Bestätigungsseite, auf der Name, Vertragskennung und eine elektronische Kontaktangabe für die Empfangsbestätigung angegeben oder bestätigt werden können — samt der Möglichkeit, nur einen Teil des Vertrags zu widerrufen.
- Eine Schaltfläche „Widerruf bestätigen" oder eine entsprechend eindeutige Formulierung.
- Unverzüglich danach eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Die Funktion muss während der gesamten vierzehn Tage ständig verfügbar sein. Ausgenommen sind nur Verträge, die ausschließlich über Individualkommunikation — also etwa telefonisch oder per E-Mail — zustande kommen.
scripts/widerruf.js (AKTIV = true), sobald der Endpunkt steht.
Auf der Bestätigungsseite stehen bewusst nur die gesetzlich nötigen Angaben. Kein „lieber pausieren?", kein Rabattangebot, keine Frage nach dem Grund — solche Zwischenschritte machen den Widerruf schwerer, als er sein darf, und stehen unter dem Verdacht, unzulässige Hürden zu sein. Das prüft auch unser automatischer Test.
5. Beschwerde
Wenn etwas nicht klappt, schreib zuerst an hello@trongo.net. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung siehe § 26 der AGB. Ein Verweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung fehlt bewusst — sie wurde im März 2025 eingestellt.
Stand: 9. August 2026 · Entwurfsfassung v1. Gliederung nach §§ 11–18 FAGG; Abschnitt 4 nach § 13a FAGG in der Fassung des VerbRÄG 2026 (anwendbar auf Verträge ab 1. Oktober 2026). Künftige Änderungen werden hier mit Datum protokolliert.